Home > Gemeindeamt > Standesamt > Bund fürs Leben > Bund fürs Leben - 2004

Allgemeines zum Bauen

In Österreich unterliegen die Bauordnungen und Förderungsvorschriften der Landesgesetzgebung, d.h. es gibt zahlreiche Gesetze und Verordnungen, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt werden.

Da es schon beim Erwerb des Grundstücks, der Organisation des Bauvorhabens, den Einreichkriterien für Baubewilligungen und in Finanzierungsfragen eine Menge zu beachten gilt, ist eine sorgfältige und durchdachte Planung zu empfehlen. Sie sollten in jedem Fall Expertinnen/Experten (Baufirmen, Architekturbüros etc.) zu Rate ziehen und die Informationsmöglichkeiten Ihrer Gemeinde nutzen.

konsumentenfragen.at (→ BMASGPK)

Letzte Aktualisierung: 11.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion



Zum Seitenanfang


Marktgemeinde Kirchberg am Walde
3932 Kirchberg am Walde  7, Tel.: +43 2854 7010 Fax: DW4
Web http://www.kirchbergamwalde.at, E-Mail gemeinde@kirchbergamwalde.at