Jedes Bauvorhaben ist bei der Baubehörde zu melden und fertigzustellen!!!
Laut der NÖ Bauordnung 2014 gibt es unter anderem folgende Richtlinien:
§ 14 Bewilligungspflichtige Vorhaben
- Errichtung aller baulichen Anlagen
- Heizkesseltausch mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 50 kW oder wenn Abgasanlage über Dach geführt wird
- Abbruch von Bauwerken, die an Bauwerke am Nachbargrundstück angebaut sind
- Aufstellung von Maschinen oder Geräten in baulicher Verbindung mit Bauwerken, die nicht gewerbliche Betriebsanlagen sind (Statik, Brandschutz oder Nachbarrechte)
- Veränderung der Höhenlage des Geländes und die Herstellung des verordneten Bezugsniveaus
§ 15 Anzeigepflichtige Vorhaben
Vorhaben ohne bauliche Maßnahmen:
- Änderung des Verwendungszwecks
- Straßenseitige Einfriedungen, die keine baulichen Anlagen sind
Vorhaben mit geringfügigen baulichen Maßnahmen:
- Nachträgliche Herstellung einer Wärmedämmung bei Gebäuden
Vorhaben in Schutzzonen und Altortgebieten:
- z.B. Solaranlagen, Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen
§ 16 Meldepflichtige Vorhaben
- Aufstellung von Heizkesseln mit einer Nennwertleistung von nicht mehr als 50 kW, welche an eine über Dach geführte Abgasanlage angeschlossen sind (Fertigstellung inkl. Befunde)
- Photovoltaikanlagen außerhalb von Schutzzonen (Fertigstellung und Elektroprüfbericht)
§ 30 Fertigstellung
- Jedes Bauvorhaben ist mit einer Fertigstellungsanzeige bei der Baubehörde zu melden. Anzuschließen sind: Bescheinigung des Bauführers, lagerichtige Darstellung sowie sämtliche Atteste, die im Baubewilligungsbescheid vorgeschrieben sind.
BITTE NEHMEN SIE IHRE VERANTWORTUNG WAHR!