Home > Gemeindeamt > Standesamt > Wir freuen uns über die Geburt > 2017
Das zuständige Standesamt verständigt bei einem Todesfall das Verlassenschaftsgericht (Bezirksgericht [BMJ]), in dessen Sprengel die/der Verstorbene den letzten Wohnsitz hatte.
Das Gericht leitet daraufhin ein Verlassenschaftsverfahren ein. Die Notarin/der Notar, die/der je nach Wohnort und Sterbetag zuständig ist, lädt als "Gerichtskommissärin"/ "Gerichtskommissär" die Hinterbliebenen zur sogenannten Todesfallsaufnahme.
Nach Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens wird ein Einantwortungsbeschluss ausgestellt. Dieser ist bei Behörden- oder Bankwegen mit Rechtskraftstempel vorzulegen.
Jetzt kostenlos herunterladen:
Gemeindenachrichten 03/2025Mehr...