Zeichen der niederen Gerichtsbarkeit war der Pranger, der sich in der Nähe von Kirchen oder Marktplätzen befand, wo für gewöhnlich die Schandstrafen vollzogen wurden. In den Zentren der Herrschaften konnten beim Pranger aber auch Todesurteile mit dem Schwert vollzogen werden. Er trägt die Jahreszahl 1714. Der Pranger diente vor allem als Strafmittel für kleinere Vergehen. Diebe, die kleinere Sachen gestohlen hatten, wurden an den Pranger gestelt und es wurden ihnen die gestohlenen Sachen umgehängt. Am Pranger sind Hand- und Halseisen noch gut erhalten. Durch sie wurden die Übeltäter an den Pranger geschlage. Oft wurde ihnen eine Lastertafel umgehängt, auf der ihr Vergehen geschrieben stand. Solche Strafen wurden für gewöhnlich vollzogen, wenn größere Menschenmengen zu erwarten waren z.B. an Markttagen. Am Pranger hängt eine Steinkugel mit einem Halsring. Dieser Stein, Borkstein oder Bagstein genannt, heißt Zankstein. Der Bagstein war ein Strafwerkzeug der niederen Gerichtsbarkeit und gehörte eigentlich nicht zum Pranger. Er wurde zänkischen, streitsüchtigen Weibern umgehängt, die mit ihm unter Spott und Hohn im Ort herumgeführt wurden. Auch Unzucht und Gotteslästerung wurden damit bestraft. Auf dem Pranger steht eine Statue der Justitia, der Göttin der Gerechtigkeit.