Home > Gemeindeamt > Standesamt
Im Inland erfolgte Änderungen des Namens, des Personenstandes, des Geschlechts oder der Staatsbürgerschaft werden direkt von den Standesämtern oder Staatsbürgerschafts-Evidenzstellen in das Zentrale Melderegister eingetragen, d.h. es ist keine gesonderte Meldung notwendig.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Jetzt kostenlos herunterladen:
Gemeindenachrichten 01/2024Mehr...